ARCHITEKTUR LANG
BRANDSCHUTZPLANUNG Wir unterstützen Sie bei Genehmigungsvorgängen für alle Bauwerkstypen, indem wir den Brandschutz in enger Abstimmung mit Bauherren, Planern und Genehmigungsbehörden konzipieren und die Planung genehmigungsfähig und für die Ausführung gut und eindeutig verwendbar zu Papier bringen. Für ihren Neubau,Umbau oder bestehenden Objekt bieten wir Ihnen folgende Leistungen an: Erstellung von Brandschutzkonzepten und Brandschutznachweisen entsprechend der jeweiligen Landesbauordnung oder den geltenden Sonderbauverordnungen Mitwirkung bei Abstimmungen mit den genehmigenden Behörden und der Feuerwehr Untersuchung von Neu- und Bestandsbauten Feststellung baurechtlicher Abweichungen über Soll-Ist-Analyse Visualisierung des Brandschutzes in Brandschutzplänen Erstellen von Flucht- und Rettungswegplänen Erstellen von Feuerwehreinsatzplänen Eingetragen in der Liste der Brandschutzplaner nach Art. 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BayBO (Mitglieder der Bayerischen Architektenkammer). Nachweisberechtigung zur Erstellung von Brandschutznachweisen der Gebäudeklasse 4.